Der Genitiv auf Twitter

Twitter ist ein Fall für den Zwiebelfisch – oder einen anderen besserwisserischen Sprachpfleger. Denn – Aufschrei! – auf Twitter können Hashtags und Benutzernamen nicht korrekt dekliniert werden. Beispiel Genitiv: Der Genitiv wird im Deutschen zumeist ohne Apostroph gebildet. Es heißt „Peters Regenschirm“, nicht „Peter’s Regenschirm“. Nur wenn ein Eigenname auf einen stimmlosen S-Laut endet, wird zur Kennzeichnung des Genitivs der Apostroph verwendet. Man schreibt dann zum Beispiel „Klaus‘ Regenschirm“.

Markiere ich auf Twitter den Benutzernamen @Peter und schreibe „@Peters Regenschirm liegt noch bei mir“, dann habe ich in Wirklichkeit den Account @Peters adressiert. Um mich an @Peter im Genitiv zu wenden, muss ich den Apostroph benutzen – daran führt kein Weg vorbei. Denn Twitter-Benutzernamen bestehen aus alphanumerischen Zeichen (A-Z und 0-9). Wenn ich weitere alphanumerische Zeichen anhänge, erkennt Twitter das nicht und hält diese für einen Teil des Benutzernamens. Sonderzeichen kommen hingegen nicht in Benutzernamen vor und funktionieren deshalb als Abgrenzung. Also schreibe ich „@Peter’s Regenschirm liegt noch bei mir“ – ausschließlich so funktioniert es.

Ist das ein Problem? Einerseits entspricht dies tatsächlich nicht der Vorstellung der meisten Sprachpfleger. Die haben sich sogar das Schmähwort „Deppenapostroph“ ausgedacht, um ihre vermeintliche zivilisatorische Überlegenheit zu markieren. Andererseits könnte es kaum egaler sein, wie der Genitiv gebildet wird, so lange man ihn als Genitiv erkennt. Hier liegt doch das Problem der Sprachpfleger: Dass sie zwischen richtig und falsch oder deutsch und nichtdeutsch unterscheiden wollen, anstatt zwischen zweckmäßig und unzweckmäßig.

Sprache ist zweckmäßig, wenn sie dazu beiträgt, dass Kommunikation funktioniert. Hashtags und Benutzernamen können auf Twitter zwar nicht korrekt dekliniert werden, aber zumindest die Bildung des Genitivs ist möglich – wenn man den Apostroph verwendet. Es ist nur zweckmäßig, das zu tun. Und für Eigennamen ist die Verwendung des Apostrophs seit der Rechtschreibreform übrigens ohnehin wieder zulässig, wenn damit die Grundform eines Namens verdeutlicht werden soll.

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