Nun hat der DFB gerade erst gestern verkündet, dass er gegen einen Hoffenheimer Hausmeister ermitteln werde. Der Angestellte der TSG Hoffenheim hatte zuvor gestanden, dass er beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 13. August (1:0) vor dem Block der Dortmunder Fans ein Gerät aufgestellt habe, das auf Knopfdruck Hochfrequenztöne erzeugt. Damit wollte er, so heißt es in Medienberichten, die Schmähgesänge der BVB-Fans gegen Mäzen Dietmar Hopp übertönen. Wenig später ließ die TSG Hoffenheim verlautbaren, dass die Anlage auch bei vier Spielen der Vorsaison vor dem Fanblock gestanden habe.
Die Version, ein Einzeltäter habe das Gerät eigenmächtig konstruiert, ins Stadion geschmuggelt und in einem Fluchttunnel aufgebaut, ist unmittelbar in Frage zu stellen. Zunächst erscheint sie aus sich heraus unplausibel. Schließlich aber gibt es Fotos, die das genaue Gegenteil zu beweisen scheinen. Sie zeigen drei Männer, einen Angehörigen der Stadionsicherheit, einen Mann mit Gehörschutz und einen Dritten, die während des Spiels vor dem Gerät stehen und sitzen. Nachdem der Ton, wie das obige Video zeigt, denkbar unangenehm ist, lässt sich vermuten, dass sie sich nicht zum Vergnügen dort aufgehalten haben. Doch was war ihre Aufgabe? Zumal: Weshalb haben sie nicht den Stecker gezogen?
Laut einer Stellungnahme des Vereins gab der Beschuldigte an, dass „die Aktion […] einen eher scherzhaften Charakter haben sollte“. Dem entgegen stehen fünf Strafanzeigen wegen Körperverletzung. Es soll hier nicht darüber gemutmaßt werden, ob der Tatbestand der Körperverletzung vorliegt oder nicht. Aber auch davon abgesehen sind einige Fragen zu stellen:
1. Wie plausibel ist es, dass der Hausmeister auf eigene Faust und im Verborgenen agierte?
2. Wie viele Mitwisser gab es im Verein – zusätzlich zu den drei Personen im Fluchttunnel?
3. Weshalb wurde gegen das auf viele Meter Entfernung noch zu hörende Geräusch nichts unternommen? Wieso wurde während des Spiels seitens der Stadionsicherheit keine Ursachenforschung angestellt?
Es bleibt zu befürchten, dass diese Fragen nicht gestellt werden. Dass ein Verein, wenn ein Fan eine zu groß geratene Wunderkerze abbrennt, weiterhin hohe Strafen zahlen muss, während ein schmerzhaftes Akustik-Feuerwerk gegen Gästefans als Lappalie abgetan wird. Der bestens vernetzte Dietmar Hopp jedenfalls schlug in einer Stellungnahme folgende Deutung vor: „Man sollte ja nicht vergessen, dass das nur eine Reaktion auf eine jahrelange Aggression war. Und der Mann hat halt noch irgendwo ein Gerechtigkeitsgefühl. Dass er über das Ziel hinaus geschossen ist – okay.“
Abschließend möchte ich auf einen exzellenten Kommentar von Jörg Jakob auf kicker.de verweisen, der dort alles sagt, was vor Abschluss der Ermittlungen des DFB noch zu sagen ist:
„In einem Fußball-Stadion sind die Grenzen des guten Geschmacks und der Meinungsäußerung weiter gesteckt als im normalen Leben. Schmähungen inbegriffen. Hier gilt vielen so manches als legitim, was draußen nicht legal ist. Ein rechtsfreier Raum sind die Tribünen jedoch deshalb noch lange nicht und daher kann die Toleranz nicht unendlich sein. Das gilt für Morddrohungen gegen Präsidenten oder Mäzene ebenso wie für Bierbecherwürfe auf Linienrichter. Es muss aber genauso gelten für Attacken auf Gästefans.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.